PD Dr. Elke Maurer
Dr. Carmen Heinz
Dr. Franziska Zwecker
Dr. Bela Braag
Axel Lust
Dr. Nicolas Gumpert
Fachärzte für Orthopädie
Privatpraxis
für Orthopädie, Sportmedizin, ärztliche Osteopathie, Akupunktur und manuelle Medizin
direkt am Kaiserplatz
Kaiserstraße 14/Eingang Kirchnerstraße 2
60311 Frankfurt am Main
Eine Prellung am Handgelenk heilt meist Komplikationslos aus. Jedoch kann sich bei nicht richtiger Diagnose oder verpassen einer Fraktur eine Alltagseinschränkende Atrhose im Verlauf entwickeln.
Unsere frankfurter Spezialisten von Lumedis haben sich auf die Therapie und Daignose einer Prellung am Handgelenk spezialisiert und können Ihnen neben einer umfangreichen Diagnostike eine individuell an Sie angepasste Therapie anbieten. Gerne beraten Wir Sie persönlich zu unseren Sprechzeiten. Zu Ihrem Wunschtermin gelangen Sie hier.
Dieser Artikel wurde zuletzt durch Dr. Franziska Zwecker überarbeitet.
Sie ist eine ausgewiesene Handspezialistin.
Dr. Franziska Zwecker ist eine Fachärztin für Orthopädie und hat sich auf die nichtoperative (also konservative) Behandlung von Erkrankungen der Hand spezialisiert.
In diesem Bereich behandelt Dr. Zwecker seit vielen Jahren mit seiner großen Erfahrung.
Gerne berät Sie Frau Dr. Zwecker, was man in Ihrem Fall am "Besten" tun kann.
Eine Prellung, in der medizinischen Fachsprache „Kontusion“ genannt, ist eine Verletzung, die durch äußere Einwirkung entsteht. Durch eine starke Quetschung werden Körperteile geschädigt, zum Beispiel Haut, Gewebe und Muskulatur.
Meist fällt eine Prellung auf durch:
Ist vom Handgelenk die Rede, so ist der Teil zwischen Hand und Unterarm gemeint. Therapie und Heilungsdauer der Handgelenksprellung können variieren.
Die Ursache für Prellungen ist stets eine äußere stumpfe Gewalteinwirkung, zum Beispiel durch:
Hierdurch kommt es zu wesentlichen Scher- und Druckkräften, die wiederum in kleinste Risse von Muskulatur- und Bindegewebsfasern resultieren.
Sie leiden unter wiederkehrenden Schmerzen im Handgelenk, sind unzufrieden mit dem Behandlungsfortschritt, möchten eine zweite Meinung oder es ist gar eine Chronifizierung entstanden, dann übernimmt die Frankfurter Orthopädin Dr. Franziska Zwecker gerne Ihren Fall gerne!
Dr. Zwecker hat sich auf die konservative Behandlung der Erkrankungen der Hand spezialisiert.
Lumedis Privatpraxis
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Kaiserstraße 14/Eingang Kirchnerstraße 2
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Generell gilt: je größer die Krafteinwirkung auf das jeweilige Körperteil, desto ausgeprägter sind auch die Symptome.
Schwillt das Handgelenk z.B. nach einem Sturzereignis, ist dies bereits Hinweis auf eine Gewebeschädigung der kleinsten Blutgefäße.
Der Schmerz einer Prellung setzt sofort ein und kann folgende Entitäten haben:
Er kann in Ruhe oder bei Belastung auftreten, zum Beispiel wenn das Handgelenk aktiv oder passiv bewegt wird. Wird Druck auf die geschwollene Prellung ausgeübt, kann der Schmerz als noch stärker empfunden werden.
Sowohl schmerz- als auch schwellungsbedingt kommt es zu Einschränkungen; das jeweilige Körperteil kann nicht mehr seine gewohnten Funktionen ausüben. Kraft und Biegsamkeit können vermindert sein, je nach Schweregrad der Prellung.
Im Verlauf von Stunden bis Tagen kommt es dann zu einem blauen Fleck, Hämatom genannt, das von alleine abheilt.
Sollte es zu einer Taubheit von Hand und Fingern kommen, sollte ein ärztliches Gespräch erfolgen.
Schmerzen im Handgelenk bei einer Prellung gehen darauf zurück, dass durch starke äußere Krafteinwirkung Gewebe Schaden genommen hat. Je nach betroffenem Körperteil können die Schmerzen variieren. So wird zum Beispiel eine Prellung des knöchernen Teils der Augenhöhle generell als schmerzhafter wahrgenommen als eine Prellung des Schienbeins (zum Beispiel nach einem simplen Stoßen).
Im ersten Moment ist der Schmerz meist stechender und scharfer Qualität, im Laufe der Zeit wird er eher pochend und später dumpf. Im Verlauf des Abheilens kann der Schmerz auch gänzlich abwesend sein und wird nur noch durch Beanspruchung des jeweiligen Körperteils oder durch äußeren Druck erneut ausgelöst.
Prinzipiell gilt: Schmerz ist ein Signal des Körpers, dass etwas Schaden genommen hat und sollte ernst genommen werden.
Eine Schwellung (Ödem) entsteht dadurch, dass äußere Kräfte auf ein Gewebe einwirken und Gefäßen und Gewebe schädigen, genauer gesagt deren wichtige Barrierefunktionen. Dies sind zum Beispiel die Kollagenfasern des Bindegewebes und von Blutgefäßen. Sind sie geschädigt, kann Blut aus den Gefäßen ins Gewebe austreten und sich anstauen. Eine Vergrößerung des Gewebes wird verursacht. Diese kann, wenn sie nah an der Haut liegt sich auch als blauen Fleck bemerkbar machen.
Weiterhin kann eine Schwellung so stark sein, dass sie zum Schmerzgeschehen beiträgt und die Funktion z.B. des Handgelenks in seiner Beugung einschränkt.
Eine Schwellung heilt in der Regel selbstständig ab. (Nur ausgeprägte Weichteilschwellungen wie das Kompartmentsyndrom machen einen akuten Handlungsbedarf unabdingbar.)
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Um festzustellen, ob es sich bei einer Verletzung um eine Prellung handelt oder ggf. um einen Bruch o.ä. ist der ärztliche Besuch unerlässlich. Wichtig sind hierbei Schilderung des Sturzgeschehens und die klinische Untersuchung.
Das Handgelenk wird auf seine Funktionen (Strecken, Beugen) untersucht, außerdem auf Sensibilität (Gefühlsempfinden), Durchblutung und Stabilität (der Knöchelchen) geprüft. Der äußere Anschein ist wichtig, z.B. wie stark das Handgelenk im Vergleich zum Gesunden geschwollen oder verfärbt (durch Bluterguss) ist.
Letztlich müssen bei starken Schmerzen und bei berichteter starker Gewalteinwirkung auch folgende Pathologien ausgeschlossen werden:
Dies kann manchmal nicht gänzlich ausgeschlossen werden durch eine körperliche Untersuchung.Hier muss dann ein bildgebendes Verfahren gewählt werden, ein Röntgenbild, eine Computertomographie (CT) oder ein MRT (Magnetresonanztomographie).
Der Ultraschall, in der medizinischen Fachsprache Sonographie genannt, ist ein gutes Mittel um Weichteile zu beurteilen. In der ärztlichen Untersuchung kann zum Beispiel das Ausmaß der Schwellung eingeschätzt werden. Erfahrene Schaller:innen können auch einen Bruch feststellen, wenn dieser im Bild gut darstellbar ist (dies variiert je nach betroffener Körperregion).
Da man den Ultraschallkopf flexibel hin- und herbewegen kann, ist es auch möglich den Gelenkspalt zu beurteilen und so z.B. einen Gelenkerguss oder Verletzungen von Gelenkkapseln, Bändern und Sehnen auszuschließen.
Ein Röntgenbild eignet sich gut um die festen knöchernen Strukturen des Handgelenks darzustellen. Es kommt zum Einsatz, wenn bei einer Prellung ein zusätzlicher Knochenbruch in der körperlichen Untersuchung nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Aber in einem normalen Röntgenbild sind nur deutliche Brüche, bei denen sich zwei Knochenfragmente gegeneinander verschoben haben (disloziert sind), sichtbar.
Um kleinere, feinere Brüche festzustellen sollte dann das CT, ein Röntgenverfahren zur detaillierten Darstellung, herangezogen werden. Da die Handwurzelknochen zahlenmäßig viele sind und sie sich in einem eindimensionalen Bild überschneiden können, ist ein CT häufig ein nötiges Mittel um einen Bruch auszuschließen. Hiervon sind vor allem 2 kleine Knochen betroffen, das sog. Skaphoid oder Kahnbein.
Links sehen Sie eine schematische Abbildung einer linken Hand:
Orange: Endglied
Blau: Mittelglied
Grün: Grundglied
Gelb: 1.-5. Strahl
Lila: Handwurzel
Das MRT ist ein bildgebendes Verfahren, welches Weichteile und Flüssigkeiten gut darstellen kann, ebenfalls in einer detaillierten und mehrdimensionaleren Ansicht. Es wird häufig bei älteren Prellungen, die nach wie vor schmerzhaft sind, und bei denen bereits ein Bruch ausgeschlossen werden konnte, herangezogen. Im MRT sind dann als mögliche Erklärung zum Beispiel Gelenksergüsse oder Flüssigkeitseinlagerungen in den Knochen sichtbar, die im Ultraschallbild vielleicht nicht gut zu sehen waren. Auch den Riss eines bestimmten Bandes im Handgelenk kann man im MRT gut darstellen (skapholunäre Bandruptur).
Das MRT bietet weiterhin noch den Vorteil, dass mittels Kontrastmittel auch Gelenk und Durchblutung dargestellt werden können (MR-Arthographie). Hier wird Kontrastmittel entweder über die Vene oder direkt ins Gelenk eingespritzt. Diese spezifische Verletzung ist jedoch sehr selten. Bei einer frischen Prellung würde eine solches Verfahren sogar hinderlich sein, weil es dann durch den Blutaustritt aus dem Gefäß Bänder, Gelenke und Gewebe überschatten würde.
MRT einer Verletzung der Handwurzel (scapholunäre Dissoziation)
In der körperlichen Untersuchung kann es bereits Hinweise auf darauf geben, dass es sich bei der vermeintlichen Prellung um einen Knochenbruch handelt. So kann zum Beispiel eine stufenförmige Unebenheit durch Knochenfragmente ertastet werden oder ein Knirschen jener (Krepitation genannt) beim festen Abtasten der verwundeten Stelle. Da dies schmerzbedingt ohne betäubende Maßnahmen nicht von allen Betroffenen toleriert wird, sind bildgebende Verfahren das genaueste Mittel.
Pauschal kann nicht gesagt werden, welche Verletzung mehr Schmerzen oder Schwellung mit sich bringt, da diese je nach betroffener Körperregion und von Mensch zu Mensch stark variieren können.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter unserem Thema Handgelenksbruch.
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Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Selbsttest: Prellung oder Bruch.
Die Prellung des Handgelenks wird erhaltend (konservativ) behandelt. Die einzelnen Behandlungsmaßnahmen lassen sich gut mit der Abkürzung „PECH“ zusammenfassen.
Neben diesen Maßnahmen können auch medikamentöse und chirurgische Mittel sinnvoll sein. Selbstverständlich können bei Schmerzen entsprechende Schmerzmittel eingenommen oder aufgetragen werden, jedoch sollte darauf geachtet werden, die verletzte aber dann schmerzfreie Hand nicht wieder zu stark zu belasten.
Neben den Mitteln der evidenzbasierten Medizin (Schulmedizin) können auch Naturheilverfahren und Hausmittelden Heilungsprozess beschleunigen. So liefert z.B. Traumeel gute Erfahrungsberichte oder kalte Wickeln mit Franzbrandwein.
Sollten diese Maßnahmen ohne Erfolg sein, kann eine Operation notwendig werden. Dies ist aber nur sehr selten der Fall. Eine Indikation kann sein, wenn der Verdacht auf Nervenschäden besteht und anhaltende oder man von zunehmenden Taubheits- und Kribbelgefühle geplagt ist. Auch bei bestimmten ernstzunehmenden Begleitverletzungen wie folgenden ist eine Operation das Mittel der Wahl:
Bei einer frischen Prellung sollte unbedingt gekühlt anstatt gewärmt zu werden, um den Verletzungsprozess abzubremsen und den Heilungsprozess zu beschleunigen. Bei einer älteren Prellung mit Gelenkbeteiligung gilt prinzipiell auch eher Kühlen vor Wärmen, für den Fall, dass sich ein Gelenkerguss entzündet hat.
Bei unkomplizierten, mehrere Tage alten Prellungen können warme Wickeln vorteilhaft sein um die Durchblutung von Muskeln und Gelenk zu fördern und um die Beweglichkeit wiederherzustellen.
Schienen oder Bandagen für ein geprelltes Handgelenk sind vor allem kurz nach dem Trauma ein sinnvolles Mittel zur Ruhigstellung und Schmerzlinderung.
Bei Bandagen sollte stets darauf geachtet werden, dass diese nicht zu eng zu geschnürt ist und es so zu einschnürungsbedingten Schmerzen oder Nervenausfällen kommt.
Für eine starke Ruhigstellung eignen sich Schienen. Abgepolsterte Schienen mit einer festen Verstärkung, die das Handgelenk in einer dauerhaft geraden Position halten, sind rezeptpflichtig und im Sanitätshaus erhältlich.
Neben Bandagen und Schienen können auch selbstklebende Tapes hilfreich sein. Die genaue Klebetechnik sollte ein Mal von einer professionellen Fachkraft gezeigt werden, da sie ansonsten wenig Abhilfe schafft und auch schädlich sein kann.
Prinzipiell sind Tapes bei leichteren Prellung ein gutes Mittel der Wahl, da sie, richtig geklebt, neben der stabilisierenden Funktion auch stimulierend auf den Regenerationsprozess wirken.
Mehr zum Thema Rund um das Thema Kinesiotapes finden Sie hier.
Die Heilungsdauer einer Prellung richtig sich nach:
Sie kann durch die oben genannten Selbstbehandlungsmaßnahmen, sofern konsequent angewandt, beschleunigt werden.
In aller Regel beträgt die Heilungsdauer wenige Tage bis maximal 2 Wochen.
Je nach beruflicher Tätigkeit variiert auch die Dauer der Krankschreibung.
So kann eine Tätigkeit, in der die Hand nur leicht belastet wird (z.B. Bürotätigkeit) eine Arbeitsunfähigkeit von einer Woche bedeutet. Wird im Beruf schwere körperliche Arbeit verrichtet (z.B. Tätigkeit auf einer Baustelle), so kann auch eine Arbeitsunfähigkeit von 4 Wochen nötig sein, um das gänzliche Abheilen der Prellung zu gewährleisten.
Orientierend kann man sagen, dass ein Betroffener mit einer Handgelenksprellung:
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Damit helfen Sie anderen Ihre Erkrankung besser zu verstehen und einzuschätzen.
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Danke und viele Grüße
Ihr
Nicolas Gumpert
Wir beraten Sie gerne in unserer Handsprechstunde!