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Fachärzte für Orthopädie
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für Orthopädie, Sportmedizin, ärztliche Osteopathie, Akupunktur und manuelle Medizin
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60311 Frankfurt am Main
Eine Prellung vom Fuß kann sehr schmerzhaft sein und den Alltag beeinträchtigen. Wie Sie schnell wieder gut zu Fuß werden und wann Sie einen Orthopäden aufsuchen sollten, erfahren Sie hier. Wenn Ihre Beschwerden schon länger bestehen und Sie eine fundierte Diagnostik und konservative Therapie wünschen, vereinbaren Sie gerne einen Termin bei den Experten von Lumedis.
Dieser Artikel wurde durch Dr. Bela Braag veröffentlicht.
Dr. Braag ist der Fußspezialist in der Praxis Lumedis in Frankfurt am Main.
Lumedis ist speziell auf die Diagnostik und Therapie von Fußerkrankungen ausgelegt.
Daneben sind Ihre Behandlungsschwerpunkte die Sportorthopädie und die Bewegungsanalyse und ist somit eine Spezialist in der nichtoperativen / konservativen Orthopädie.
Gerne berät Sie unser Fußspezialist mit seiner umfangreichen Erfahrung in einem Termin!
Eine Fußprellung ist eine geschlossene Verletzung des Fußes, die durch ein stumpfes Trauma von außen entsteht. Dabei wird Gewebe komprimiert, das heißt stark gedrückt und gequetscht. Beim allgemeinen Begriff „Fußprellung“ heißt das konkret: der ganze Fuß kann betroffen sein - von den Zehen, über den Fußspann, den Mittelfuß, die Fußwurzel und die Knöchel.
Am häufigsten sind Mittelfuß und Fußknöchel (siehe Knöchelprellung) betroffen. Eine Fußprellung sollte durch ärztliche Untersuchung von einem Bruch unterschieden werden. Die entsprechende Therapie ohne Bruch ist meistens konservativ, also ohne OP. Da eine Prellung sehr schmerzhaft sein kann, variieren die Dauer der Heilung und Arbeitsunfähigkeitsdauer je nach Schwere des Traumas und der Einschränkungen des Betroffenen.
Falls Ihre Prellung im Mittelfuß vorliegt, empfehlen wir Ihnen unser spezifischers Thema "Prellung vom Mittelfuß".
Allen Ursachen liegt zugrunde, dass sie mit großer Kraft auf den Fuß einwirken und als ein stumpfes Trauma bezeichnet werden können. Beispiele für diese Traumata sind:
Lumedis hat sich auf die Behandlung von Fußschmerzen ohne eine OP spezialisiert.
Im ersten Schritt diagnostizieren die Fußspezialisten die Ursache des Schmerzen mit diagnostischen highend Methoden wie einer 3D druckvermessenden Ganganalyse, wie es in anderen Fußzentren haufig nicht möglich ist. Durch Abstellen der Ursache können wir die Schmerzen im Fuß haufig beheben.
In vielen Fällen können wir mit zielgerichteten und sehr effektiven Übungen in einem kurzen Zeitraum helfen.
Gerne schauen sich unsere Frankfurter Fußspezialisten Ihren Fall an!
Lumedis Privatpraxis
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Nach einem Sturz können verschiedene Körperteile geprellt sein, typisch sind Handgelenke und Füße. Häufig ist die Fußprellung mit einem Verdrehen des Knöchels (Distorsion) kombiniert. Dann sind meist auch die Bänder betroffen in Form von Überdehnung oder Rissen(teilweise oder komplett).
Häufige Sturzgeschehen bei jüngeren Menschen, die eine Fußprellung verursachen, passieren im Rahmen von Sportunfällen. Bei älteren Menschen resultieren Fußprellungen vor allem aus Stolperstürzen, zum Beispiel über Teppichkanten oder andere Bodenunebenheiten, die aufgrund von Sehschwächen nicht mehr richtig erkannt werden.
Wenn eine Fußprellung durch einen Sturz passiert, tut sie direkt danach nicht so sehr weh, weil man durch den Schreck einen hohen Adrenalinspiegel hat und Adrenalin die Schmerzwahrnehmung reduziert. Der Schmerz verstärkt sich dann im Laufe der kommenden Stunden. Direkt nach einem Sturz lohnt es sich bereits, schwellungslindernde Maßnahmen zu ergreifen (siehe PECH), damit der Fuß nicht so stark anschwillt.
Grundsätzlich können viele begleitende Symptome auftreten:
Die Prellung des Fußes ist meistens recht schmerzhaft. Die Qualität des Schmerzes wird vor allem als dumpf und großflächig beschrieben. Stechende, pulsierende oder reißende Schmerzen sind eher selten (und könnten auf eine andere Verletzung hinweisen). Als Warnsignal für unseren Körper weisen Schmerzen darauf hin, dass ein Schaden entstanden ist und man sich dem betroffenen Körperteil widmen sollte. Eine schmerzstillende Therapie ist daher nur dann angezeigt, wenn sie nicht darauf abzielt, den Fuß wie ursprünglich zu belasten, sondern dient nur dazu, das allgemeine Wohlbefinden zu verbessern oder zusätzliche entzündliche Prozesse zu verlangsamen.
Generell können Schmerzen am Fuß viele verschiedene Hintergründe haben. Sollte sie also ohne ein Sturzgeschehen auftreten, also spontan, lohnt sich eine genaue Ursachenforschung und eine Vorstellung beim Arzt.
Die Prellung am Fuß wird in den meisten Fällen von einer Schwellung begleitet. Diese entsteht dadurch, dass starke Scher- und Kompressionskräfte auf das weiche Bindegewebe einwirken und dieses gegen die Fußknochen gedrängt wird. Als Resultat reißen kleinste Blut- und Lymphgefäße, die ihren Inhalt dann in das umliegende Gewebe ergießen (auch interstitieller Raum genannt). Dementsprechend ist die Schwellung in der Akutsituation eher rötlich gefärbt und erscheint später als Hämatom (blauer Fleck), der zunächst bläulich, später gelb-grünlich abheilt.
Eine Schwellung kann wenig oder stark ausgeprägt sein, je nach betroffenem Teil des Fußes und der Schwere des Traumas. Ist sie derart ausgeprägt, dass Muskeln innerhalb ihrer sich umgebenden Häuten anschwellen und ihre eigene Blutversorgung einengen, spricht man vom Kompartmentsyndrom. Dies ist am Fuß eher selten, tritt aber am Unterschenkel bei schweren Traumata öfter auf. Ein Kompartmentsyndrom macht eine ärztliche Vorstellung unerlässlich, da es chirurgisch behandelt werden muss. Generell gilt: Eine Schwellung kann in ihrer Ausbreitung verhindert werden durch frühzeitiges Befolgen der PECH-Regeln.
Der Bluterguss bei der Fußprellung entsteht durch die Kräfte, die von außen während des Traumas auf das weiche Gewebe einwirken. Es handelt sich um Scher- und Kompressionskräfte, die kleine Blutgefäße zum Platzen bringen. Infolgedessen ergießt sich Blut in das umliegende Gewebe und es kommt zum Bluterguss (Hämatom). Gemeinsam mit dem Austritt von Lymphflüssigkeit aus den Lymphgefäßen ist der Bluterguss verantwortlich für die Schwellung am Fuß.
Ohne ärztliche Begutachtung eine Fußprellung von einem Fußbruch unterscheiden zu wollen ist schwer bis gar nicht möglich. Beide Verletzungen sind von Schmerzen, Schwellung und Funktionseinschränkung begleitet. In der ärztlichen Untersuchung können sich zusätzlich Hinweise auf eine Fraktur (Knochenbruch) finden.
In der Regel kann man auf einen gebrochenen Fuß nicht mehr auftreten.
So kann der untersuchende Arzt von außen eventuell einen Knochenschiefstand im Vergleich zum gesunden Fuß feststellen, sowie einen Knochenspalt zweier Bruchstücke ertasten. Dies ist jedoch nur bei einem dislozierten, das heißt verschobenen Bruch, möglich. Außerdem ist ein Knirschen der Bruchstücke gegeneinander hör- und tastbar; eine Untersuchungsmethode, die aber ohne Betäubung sehr schmerzhaft ist und weiteren Schaden anrichten kann, daher also nur ungern durchgeführt wird.
Letztlich bringt nur die bildgebende Diagnostik (z.B. ein Röntgenbild) wirklichen Aufschluss darüber, ob es sich um eine Prellung oder einen Bruch am Fuß handeln könnte – und diese kann nur durch den Arzt verordnet und interpretiert werden.
Ist eine Prellung durch einen leichten Sturz entstanden und sind Schmerzen, Schwellung und Funktionseinschränkung eher gering im Vergleich zum gesunden Fuß, ist eine schwere Prellung mit Begleitverletzungen oder ein Bruch unwahrscheinlich. Hier kann je nach Befinden des Betroffenen auf einen Arztbesuch verzichtet werden. Stattdessen sollten dann selbstbehandlerische Maßnahmen zu Hause getroffen werden, zum Beispiel Kühlen und Hochlagern. Ist das Auftreten mit dem Fuß derart schmerzhaft, dass das normale Gehen nicht möglich ist, sollte man schon eher zum Arzt gehen. Gleiches gilt auch für ausgeprägte Schwellungen, stärkste Schmerzen und den Funktionsverlust.
Auch neu aufgetretene Kribbel- und Taubheitsgefühle im Fuß machen einen Arztbesuch unerlässlich. Um die Diagnose einer Prellung stellen zu können, muss man sich nicht bei einem Facharzt vorstellen. Die anfängliche Vorstellung beim Hausarzt ist hierfür ausreichend, ist dieser nicht verfügbar, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst die richtige Anlaufstelle.
Ein Arzt stellt die Diagnose einer Fußprellung anhand der Anamnese (Gespräch), klinischer Untersuchung und gegebenenfalls bildgebenden Maßnahmen wie Ultraschall, Röntgen und MRT. Bei der Anamnese, also der Befragung des Patienten bezüglich Sturzgeschehen und aktuellem Empfinden, kann er oder sie bereits wichtige Hinweise erfahren, die für oder gegen eine Prellung sprechen. In der körperlichen Untersuchung wird der geprellte Fuß stets mit dem Gesunden verglichen, um einen Normalbefund als Referenzgröße zu haben. Hier wird der Arzt den Fuß betrachten, abtasten und in seine ursprünglichen Bewegungsrichtungen durchbewegen, um den Funktionsverlust einzuschätzen.
Zur Einschätzung und Dokumentation der Schwellung kann auch ein Ultraschall herangezogen werden. Das beste Mittel, um einen Bruch auszuschließen, wäre die Anfertigung eines Röntgenbilds. Besteht der Verdacht auf eine Beteiligung von Bändern, Sehnen und Gelenken, wird der Arzt im Verlauf ein MRT anordnen.
Der Ultraschall (auch Sonographie) ist ein bildgebendes Verfahren in der Medizin, mit dem Weichteile und Durchblutung schnell und ohne jegliche Strahlenbelastung oder Schmerzen festgestellt werden können. Hiermit kann ein Arzt zum Beispiel das Ausmaß einer Schwellung einschätzen und messen, sowie sicherstellen, dass trotz Schwellung noch die Durchblutung des Fußes gewährleistet ist.
Manchmal sind Frakturen für erfahrene Schaller (also Ärzte, die den Ultraschall sehr gut beherrschen) auch im sonographischen Bild sichtbar. Bei einer diesbezüglichen Unsicherheit kann dann das Röntgenbild angeordnet werden. Der Ultraschall hat gegenüber dem Röntgen noch den weiteren Vorteil, dass auch die Gelenkspalte verschiedener Gelenke im Fuß mitbeurteilt werden können, weil der Ultraschallkopf mobil hin- und her bewegt werden kann. Dies ist auch günstig für die Beurteilung von Gelenkkapseln, Bändern und Sehnen.
Mit einem Röntgenbild kann man feste und knöcherne Strukturen des Fußes darstellen. Der Arzt ordnet dann ein Röntgenbild an, wenn sich in seiner Ultraschalluntersuchung ein Bruch im Bild angedeutet oder die Untersuchung des Patienten einen Hinweis auf eine Fraktur ergeben hat. Je nachdem, wo der die Prellung begleitende Bruch am Fuß ist, ist dieser gut oder schlecht erkennbar. Frakturlinien der länglichen Mittelfußknochen zum Beispiel sind einfach erkennbar, schwieriger wird es bei der Fußwurzel, da diese Knochen sich im Bild auch häufig überlagern.
Hier kann dann ein zusätzliches CT, eine Art 3D Röntgenbild, sinnvoll sein. Besteht ein Trauma durch Umknicken und Schmerzen am Unterschenkel, muss Folgendes beachtet werden: Da das Sprunggelenk des Fußes genau genommen nicht nur am Fuß ist, sondern auch Knochen des Unterschenkels umfasst, muss zur Beurteilung dessen das Röntgenbild bis zum Knie erfolgen. (So werden dann Brüche des Fibulaköpfchens ausgeschlossen).
Röntgenbild Vorfuß:
Fraktur (Bruch) des dritten Zehs im Grundglied (türkiser Pfeil)
Mit dem MRT steht dem Arzt ein bildgebendes Verfahren zur Verfügung, das Weichteile und Flüssigkeiten nicht nur gut darstellen kann, sondern dies auch in einer detaillierten und mehrdimensionalen Ansicht. Es ist ein teures und ein eher schwer verfügbares Verfahren, so dass andere bildgebende Verfahren ihm erstmal vorzuziehen sind. Es gibt jedoch Situationen, in denen das MRT absolut sinnvoll ist. Zum Beispiel bei älteren Prellungen, die nach wie vor schmerzhaft sind und bei denen bereits ein Bruch ausgeschlossen werden konnte. Als mögliche Erklärung kann das MRT-Bild dann zum Beispiel Gelenkergüsse oder Flüssigkeitseinlagerungen in den Knochen zeigen, die im Ultraschallbild vielleicht nicht zu sehen waren. Auch die Schäden von Bändern, Sehnen und Gelenkkapseln kann das MRT sichtbar machen.
Es bietet weiterhin den Vorteil, dass mittels Kontrastmittel auch Gelenke und Durchblutung deutlicher dargestellt werden können (MR-Arthrographie). Dafür wird Kontrastmittel entweder über die Vene oder direkt ins Gelenk eingespritzt. Bei einer frischen Prellung würde ein MRT eher nicht eingesetzt werden, da durch den akuten Blutaustritt aus den Gefäßen alle beurteilbaren Strukturen wie Bänder, Gelenke und Gewebe überschattet wären.
MRT T2 OSG nach einer Umknickverletzung
Die Prellung des Fußes kann meist konservativ behandelt werden, das heißt ohne Operation.
Bei einer Prellung am Fuß stehen akute Maßnahmen zur Linderung der Symptome sowie gezielte Maßnahmen zur Unterstützung der Heilung im Vordergrund.
Nach den Erfahrungen der Fußspezialisten von Lumedis sind folgende Maßnahmen der Behandlung sinnvoll:
Prinzipiell gilt aber
Bei allen schmerzlindernden Maßnahmen muss bedacht werden, dass der Fußknöchel nicht in scheinbarer Schmerzfreiheit zu rasch wieder belastet wird. Dies könnte Spätfolgen verursachen und der Schmerz würde nach Abklingen der Medikamentenwirkung verstärkt wieder auftreten.
Operationen oder andere chirurgische Maßnahmen sind nur bei stark ausgeprägten begleitenden Schwellungen notwendig (zum Beispiel beim Kompartmentsyndrom), sowie bei Begleitverletzungen wie Brüchen und Rissen von Bändern, Sehnen oder Gelenkkapseln.
Weiterhin macht die Beeinträchtigung von Nerven mit konsultierenden Kribbel- und Taubheitsgefühlen eine vermutlich operative Entlastung einer schweren Schwellung notwendig.
Die unter dem Akronym „PECH“ zusammengefassten Maßnahmen sollten direkt nach einem Trauma angewandt werden.
Ist eine Prellung sehr frisch, verlieren die geschädigten Gefäße noch ihre Flüssigkeit (Blut und Lymphe) und die Schwellung nimmt zu. Hier kann raschesKühlen des geprellten Fußteils die Zunahme der Schwellung verhindern, da Gefäße sich unter Kälte zusammenziehen. Außerdem wirkt Kühlen meist schmerzstillend. Handelt es sich um eine ältere und unkomplizierte Prellung, kann Wärme dabei helfen, die Muskel- und Gelenkdurchblutung zu fördern. Hier sollten also warme Wickeln den kalten Kompressen vorgezogen werden.
Anders verhält es sich wiederum bei alten Prellungen mit Verdacht auf Gelenkergüsse. Da hier auch ein entzündliches Geschehen vorliegen könne, sollte nur gekühlt und nicht gewärmt werden. Unabhängig davon, ob gekühlt oder gewärmt wird, sollte dies nur auf intakter Hautoberfläche geschehen und mittels Stoffumschlägen, um die Haut durch die starke Kälte nicht zusätzlich zu schädigen.
Die Heilungsdauer einer Prellung am Fuß kann je nach Schweregrad, allgemeinem Gesundheitszustand und durchgeführter Therapie variieren.
In den meisten Fällen beträgt die Erholungszeit zwischen ein bis zwei Wochen, bei leichten Prellungen, bis hin zu sechs Wochen bei schwereren Fällen.
Generell gilt, dass jede Prellung in ihrer Heilungsdauer davon abhängt, wie schwer das erlittene Trauma war, welche Begleitverletzungen den Heilungsverlauf noch beeinflussen und wie stark die Schmerzen des Betroffenen sind. Da der Fuß aber ein ständig belastetes Körperteil unseres Körpers ist und schon allein zwecks Fortbewegung nicht andauernd hochgelagert werden kann, dauert die Heilung einer Prellung hier länger als zum Beispiel eine Prellung der Hand.
Eine Prellung heilt in der Regel in den folgenden Phasen:
Insgesamt hängt die Heilung stark davon ab, wie konsequent Ruhe- und Belastungsphasen eingehalten werden. Wenn eine Prellung nach etwa drei Wochen noch deutliche Schmerzen verursacht oder sich keine Besserung zeigt, kann es ratsam sein, eine erneute orthopädische Untersuchung in Betracht zu ziehen, um eventuelle Begleitverletzungen (z. B. Haarrisse oder Bänderschäden) auszuschließen.
Durch die oben genannten Maßnahmen (PECH) kann eine Heilung aber durchaus beschleunigt werden. Bei einer leichten Prellung ist man nach ein bis zwei Wochen bereits nicht mehr eingeschränkt, eine schwere Prellung kann Betroffene auch mehrere Wochen oder Monate lang plagen und einschränken.
Je nach beruflich ausgeübter Tätigkeit variiert die Dauer der Krankschreibung. Daher sollten im ärztlichen Gespräch die beruflichen Alltagsbelastungen genau besprochen werden. Denn es macht einen relevanten Unterschied, eine Krankschreibung für jemanden auszustellen, der den Fuß täglich stark belastet (zum Beispiel Berufssportler oder Berufe mit gehenden und stehenden Arbeitsabläufen) – hier muss eine Krankschreibung von mehreren Wochen erfolgen.
Hierzu stehen im Gegensatz dazu Menschen, die vornehmlich sitzend arbeiten (zum Beispiel Bürotätigkeiten). In einem solchen Fall ist meist nur eine Woche, maximal zwei Wochen Arbeitsunfähigkeit zu erwarten. Mit dem Arbeitgeber kann weiterhin besprochen werden, ob die Tätigkeit nach Hause ins Homeoffice verlegt werden kann, um die Belastung des Arbeitsweges zu reduzieren, so dass wieder früher eine Arbeitsfähigkeit hergestellt werden kann.
Wir freuen uns, wenn Sie uns mit Bildmaterial unterstützen würden, was wir anonym auf Lumedis veröffentlichen dürfen.
Bitte räumen Sie uns in der Mail ein Nutzungsrecht ein, das Sie jederzeit wieder zurückziehen können.
Von Röntgenbildern / MRT´s / CT´s - wenn möglich die Originalbilder in großer Auflösung (bitte keine Bildschirmfotografien) schicken.
Damit helfen Sie anderen Ihre Erkrankung besser zu verstehen und einzuschätzen.
Bild bitte an info@lumedis.de.
Danke und viele Grüße
Ihr
Nicolas Gumpert
Wir beraten Sie gerne in unserer Fußsprechstunde!